A drone flies in the nature

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HINWEIS ZUR EINRICHTUNG VON TEMPORÄREN FLUGBESCHRÄNKUNGSGEBIETEN

Einrichtung des Flugbeschränkungsgebiet
ED-R Humboldt in Berlin und Brandenburg

Vom 15. Dezember 2025 ab 08:00 Uhr (MEZ) bis 16. Dezember 2025 00:00 Uhr (MEZ) wird in Berlin und Brandenburg anlässlich eines Staatsbesuchs ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 55,6 km (30 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 52.52611N 13.37222E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 3048 Meter über Meeresspiegel bei Standarddruck (Flugfläche 100).

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.  Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind unter anderem:

  • Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung 
    von mehr als 18,52 km (10NM) um 52.52611N 13.37222E unter Berücksichtigung der
    Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120m über Grund nicht überschritten wird. 

Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen haben alle berechtigten bemannten Flüge nach Sichtflugregeln eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info“) aufrechtzuerhalten. 

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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