A drone flies in the nature

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ED-R Leipzig 1, ED-R Leipzig 2

Am 24. und 25. Oktober 2024 werden in Leipzig die Flugbeschränkungsgebiete ED-R Leipzig 1 und ED-R Leipzig 2 eingerichtet. 

In diesen Gebieten sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

ED-R Leipzig 1

Das Flugbeschränkungsgebiet ist aktiv am 24. 10. 2024 von 10:00 Uhr (MESZ) bis 14:00 Uhr (MESZ).

In dem beschriebenen Gebiet sind unter anderem alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1,852 km (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 51.32500N 12.31333E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis
1829 Meter über dem Boden (6000 ft AGL).

ED-R Leipzig 2

Das Flugbeschränkungsgebiet ist aktiv:
am 24.10. 2024 von 13:00 Uhr (MESZ) bis zum 25.10.2024 00:00 Uhr (MESZ) sowie
am 25.10. 2024 von 08:00 Uhr (MESZ) bis 14:00 Uhr (MESZ)

In dem beschriebenen Gebiet sind unter anderem alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1,852 km (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 51.34361N 12.37222E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis
1829 Meter über dem Boden (6000 ft AGL).

Von den Flugbeschränkungen zu ED-R Leipzig 1 und ED-R Leipzig 2 ausgenommen sind:

a) Einsatzflüge 
- der Landespolizei Sachsen, 
- der Bundespolizei, 

b) Flüge 
- im Auftrag der Landespolizei Sachsen, 
- auf Veranlassung der Landespolizei Sachsen,
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz. 

Diese berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge von unbemannten Luftfahrtsystemen und 
Flugmodellen sind vorab beim Führungsstab der Polizeidirektion Leipzig unter den 
Telefonnummern 0341 966-42532 (bis einschl. 23. Oktober 2024) bzw. 0341 966-48500 (am 24. und 25. Oktober 2024) anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt. 

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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