Das EU-Fernpilotenzeugnis
Der Betrieb einer Drohne in der offenen Betriebskategorie ist, abhängig von der Unterkategorie (A1, A2, A3), an unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation des Piloten gebunden. Sollten Sie nicht wissen, welche der Unterkategorien für Sie zutrifft, so finden Sie dies hier.

Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 sind über den Kompetenznachweis hinaus ein praktisches Selbststudium sowie das Bestehen einer Theorieprüfung erforderlich. Das Ablegen der Theorieprüfung bzw. die Erlangung eines Fernpilotenzeugnis ist nur bei vom Luftfahrt-Bundesamt dafür benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF) möglich. Weitere Informationen zu den Qualifikationen für Fernpiloten finden Sie hier.
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