Registrierung & Qualifikation
Registrierung
Sie planen als Privatperson oder als Unternehmen eine Drohne zu betreiben? In diesem Fall müssen Sie u. a. folgende Vorgaben erfüllen:
Grundsätzlich muss zunächst zwischen UAS-Betreiber und Fernpilot unterschieden werden.
Ein UAS-Betreiber beabsichtigt den Betrieb einer Drohne. Ein Fernpilot ist hingegen die Person, die die Drohne im Flug tatsächlich steuert. Wenn Sie als Privatperson eine Drohne betreiben, sind Betreiber und Fernpilot dieselbe Person.
Der UAS-Betreiber ist gemäß § 66a Abs. 3 LuftVG verpflichtet, sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu registrieren, sobald er eine Drohne mit einer Startmasse von mehr als 249 g betreiben möchte. Eine Registrierung ist ebenfalls notwendig, wenn eine Drohne unter 250 g betrieben wird, die über einen Sensor zur Erfassung von personenbezogenen Daten, z. B. über eine (Video-, Foto-, Infrarot-)Kamera, Mikrofon, etc., verfügt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Betreiberregistrierung finden Sie hier.
Dafür sollten Sie die folgenden Angaben bereithalten:
Natürliche Person / Privatperson | Juristische Person |
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Jeder UAS-Betreiber erhält nach seiner Registrierung als Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID). Pro Person wird immer nur eine e-ID vergeben, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Alle zugehörigen Drohnen werden dann mit dieser Nummer gekennzeichnet.
Qualifikation
Als Fernpilot in der offenen Kategorie sind Sie verpflichtet, den EU‑Kompetenznachweis (A1/A3) oder das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) zu absolvieren. Diese müssen vor Ihrem ersten UAS-Flug vorliegen, sofern Ihr UAS das Startgewicht von 249 g überschreitet, oder über Sensoren zur Aufzeichnung verfügen sollte.
EU-Kompetenznachweis
Das Luftfahrt-Bundesamt bietet ein entsprechendes Training und die Online-Prüfung zur Erlangung des EU-Kompetenznachweis an.

Fernpilotenzeugnis
Zusätzlich benötigen Fernpiloten, die in der Unterkategorie A2 operieren wollen, ein EU-Fernpilotenzeugnis. Dazu ist u. a. eine weitere, aufbauende Theorieprüfung abzulegen. Das Luftfahrtbundesamt hat Prüfstellen für das Ablegen der Prüfung benannt. Eine Liste dieser Prüfstellen finden Sie hier.
