Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Der EU-Kompetenznachweis

Der Betrieb einer Drohne in der offenen Betriebskategorie ist, abhängig von der Unterkategorie (A1, A2, A3), an unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation des Piloten gebunden. Informationen dazu, wie die Einteilung in die Unterkategorien der Offenen Kategorien erfolgt, werden ebenfalls bereitgestellt.

Für den Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3 wird lediglich ein EU-Kompetenznachweis benötigt. Weitere Informationen stehen unter Registrierung & Qualifikation bereit. Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt nach erfolgreichem Abschluss eines Online-Trainings sowie einer Online-Theorieprüfung.

  Zugang zu Online-Training und Prüfung


Muster EU-Kompetenznachweis mit Logos von EASA, LBA, Deutschland im EU Kreis, A1/A3 und QR-Code. Text:"Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs" ausgestellt auf Maximillian Mustermann.