Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Rechtsgrundlagen für den Drohnenbetrieb

Zu dem Themenkomplex der Unbemannten Luftfahrt finden sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene entsprechende Rechtsgrundlagen. Der Grundstein für die Rechtsgrundlagen auf europäischer Ebene wurde 2018 mit der neuen Verordnung (EU) 2018/1139 (Basic Regulation) gelegt. Aufbauend auf diese Basis-Verordnung folgten im Jahre 2019 die beiden Verordnungen 2019/945 und 2019/947, die den Betrieb, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Unbemannten Flugsystemen (UAS) regeln. Die nationalen Rechtsgrundlagen wurden dabei ergänzt und an die EU-Regelungen angepasst.

 

Übersicht verschiedener Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen in Europa und national

Zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt wurden auf europäischer Ebene folgende Verordnungen veröffentlicht:

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit, kurz EASA (European Union Aviation Safety Agency), ist zuständig für die Regulierung und Überwachung der zivilen Luftfahrt in Europa und stellt eine Zusammenfassung der Regeln für den einfachen Zugang zu unbemannten Luftfahrtsystemen (Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945) zur Verfügung.

Zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt wurden auf nationaler Ebene folgende Gesetze und Verordnungen erlassen:

Die europäischen und nationalen Regeln zum Drohnenbetrieb sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst:

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