Registrierung & Qualifikation für den Drohnenbetrieb in Deutschland
Registrierung als Drohnenpilotin oder -pilot
Privatperson und Unternehmen müssen für den Betrieb von Drohne folgende Vorgaben erfüllen:
Grundsätzlich muss zunächst zwischen UAS-Betreiber und Fernpilot unterschieden werden.
Ein UAS-Betreiber beabsichtigt den Betrieb einer Drohne. Ein Fernpilot ist hingegen die Person, die die Drohne im Flug tatsächlich steuert. Wenn Privatpersonen eine Drohne betreiben, sind Betreiber und Fernpilot dieselbe Person.
Der UAS-Betreiber mit Hauptwohnsitz in Deutschland ist gemäß § 66a Abs. 3 LuftVG verpflichtet, sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu registrieren, sobald er eine Drohne mit einer Startmasse von mehr als 249 g betreiben möchte. Eine Registrierung ist ebenfalls notwendig, wenn eine Drohne unter 250 g betrieben wird, die über einen Sensor zur Erfassung von personenbezogenen Daten, z. B. über eine (Video-, Foto-, Infrarot-)Kamera, Mikrofon, etc., verfügt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Betreiberregistrierung stellt das Luftfahrt-Bundesamt bereit.
Zur Betreiberregistrierung werden folgende Informationen/Unterlagen benötigt:
Natürliche Person / Privatperson | Juristische Person |
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Jeder UAS-Betreiber erhält nach seiner Registrierung als Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID). Pro Person wird immer nur eine e-ID vergeben, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Alle zugehörigen Drohnen werden dann mit dieser Nummer gekennzeichnet.
Qualifikation für den Drohnenbetrieb in Deutschland
Als Fernpilotin oder -pilot in der offenen Kategorie sind Sie verpflichtet, den EU‑Kompetenznachweis (A1/A3) oder das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) zu absolvieren. Diese müssen vor dem ersten UAS-Flug vorliegen, sofern das UAS eine höchstzulässige Startmasse (MTOM) von mindestens 250 g besitzt. Unterhalb von 250 g MTOM ist kein Kompetenznachweis erforderlich, die Absolvierung EU‑Kompetenznachweis (A1/A3) wird jedoch empfohlen.
EU-Kompetenznachweis (A1/A3)
Das Luftfahrt-Bundesamt bietet ein entsprechendes Training und die Online-Prüfung zur Erlangung des EU-Kompetenznachweis an.
Fernpilotenzeugnis (A2)
Zusätzlich benötigen Fernpiloten, die in der Unterkategorie A2 operieren wollen, ein EU-Fernpilotenzeugnis. Dazu ist u. a. eine weitere, aufbauende Theorieprüfung abzulegen. Das Luftfahrt-Bundesamt stellt eine Liste mit anerkannten Prüfstellen für das Ablegen der Prüfung zur Verfügung.