Am 18. Januar 2024 wird in Chemnitz ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
Davon ausgenommen sind:
a) Einsatzflüge
- der Polizeien der Länder,
- der Bundespolizei,
b) Flüge
- im Auftrag der Landespolizei Hamburg,
- auf Veranlassung der Landespolizei Hamburg,
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz.
Allgemeine Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1852 m (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 50.83722N 12.92361N begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 1829 m über Meeresspiegel (6000 ft MSL).
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH