Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

Digitale Plattform
Unbemannte Luftfahrt

ED-R Chemnitz

Am 18. Januar 2024 wird in Chemnitz ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Davon ausgenommen sind:

a) Einsatzflüge 
- der Polizeien der Länder, 
- der Bundespolizei, 

b) Flüge 
- im Auftrag der Landespolizei Hamburg, 
- auf Veranlassung der Landespolizei Hamburg, 
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz. 

Allgemeine Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt. 

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1852 m (1 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 50.83722N 12.92361N begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 1829 m über Meeresspiegel (6000 ft MSL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

 Zurück zu Temporäre Betriebseinschränkungen