Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

ED-R Hude

Am 25. März 2025 01:00 Uhr (MEZ) bis zum 06. April 01:59 Uhr (MESZ) wird bei Hude ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

In den vorstehend beschriebenen Gebieten mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge nach 
Sichtflugregeln einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten 
Luftfahrtsystemen untersagt.  

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind:

  1. Staatsluftfahrzeuge, 
  2. Flüge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien, 
  3. Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, 
  4. Ambulanzflüge 
  5. sowie Flüge nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugsicherungsstelle. 

Das Gebiet wird durch die folgenden Koordinaten begrenzt:

53.50889N 8.43167E –  
gegen die Uhrzeigerrichtung auf einem Kreisbogen mit einem Radius von 4630 m (2,5 NM) um 53.50000N 8.50000E bis

53.49028N 8.56806E
53.39556N 8.52972E
53.35028N 8.55333E
53.22972N 8.52806E
53.19528N 8.55333E
53.10722N 8.53806E

in Uhrzeigerrichtung auf einem Kreisbogen mit einem Radius von 4630 m (2,5 NM) um 53.10611N 8.46889E
53.10500N 8.39972E
53.18694N 8.40778E
53.21472N 8.38806E
53.32722N 8.40583E
53.38917N 8.38833E
53.50889N 8.43167E

Das Flugbeschränkungsgebiet erstreckt sich vom Boden bis 914 m über dem Boden (3000 ft AGL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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