Vom 17. Oktober ab 18:00 Uhr (MESZ) zum 19. Oktober 2024 00:00 (MESZ) wird in Berlin und Brandenburg ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
Davon ausgenommen sind:
a) Einsatzflüge
- der Polizeien der Länder,
- der Bundespolizei,
b) Flüge
- im Auftrag der Landespolizei Hamburg,
- auf Veranlassung der Landespolizei Hamburg,
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz.
c) Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln (Wechselverfahren –Y- und Z-
Flugpläne – sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen,
d) Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von
mehr als 18,52 km (10NM) um 52.52611N 13.37222E (52 31 34 N 013 22 20 O) unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h Luftverkehrs-Ordnung (geografische Gebiete) und sofern eine Flughöhe von 120m über Grund nicht überschritten wird.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 55,56 km (30 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 52.52611N 13.37222E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis
3048 Meter über Meeresspiegel bei Standarddruck (Flugfläche 100).
Allgemeine Durchfluggenehmigungen nach § 17 LuftVO werden nicht erteilt.
Soweit Flüge in den Gebieten mit Flugbeschränkungen ED-R 4, ED-R 54, ED-R 55,
ED-R 56 oder ED-R 146 geplant sind, ist während der Aktivierungszeiten
zusätzlich eine Durchfluggenehmigung für das Gebiet mit Flugbeschränkungen "ED-R Humboldt" erforderlich.
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH