Vom 20. Februar 2025 ab 01:00 Uhr (MEZ) bis zum 19. März 2026 00:59 Uhr (MEZ) wird bei
Mukran ein Flugbeschränkungsgebiet als Schutzmaßnahme für die Flüssigerdgasterminals eingerichtet.
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
Davon ausgenommen sind:
a) Einsatzflüge der Polizeien,
b) Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz und
c) Flüge im Auftrag des Betreibers des LNG-Terminals Mukran.
Diese berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen sind vorab beim Betreiber des LNG-Terminals Mukran unter der E-Mail-Adresse hse@deutsche-regas.de bzw. bei kurzfristigen Flugvorhaben unter der Telefonnummer +49 162 7337076 anzumelden.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 3704 m (2 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 54.48472N 13.58833E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 762 m über dem Boden (2500 ft GND).
Bitte beachten Sie die Informationen anbei:
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH