Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

ED-R Nordenham

Am 25. März 2025 01:00 Uhr (MEZ) bis zum 06. April 01:59 Uhr (MESZ) wird in Nordenham ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

In den vorstehend beschriebenen Gebieten mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge nach 
Sichtflugregeln einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten 
Luftfahrtsystemen untersagt.  

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind:

  1. Staatsluftfahrzeuge, 
  2. Flüge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien, 
  3. Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, 
  4. Ambulanzflüge 
  5. sowie Flüge nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugsicherungsstelle. 

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 4630 m (2,5 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 53.50000N 8.50000E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 914 m über dem Boden (3000 ft AGL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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