Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

Digitale Plattform
Unbemannte Luftfahrt

ED-R Heilbronn

Vom 05. November 2024 ab 14:00 Uhr (MEZ) bis zum 06. November 2024 um 02:00 Uhr (MEZ) wird in Heilbronn ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Davon ausgenommen sind:

a) Einsatzflüge 
- der Polizeien der Länder, 
- der Bundespolizei, 

b) Flüge 
- im Auftrag der Landespolizei Hamburg, 
- auf Veranlassung der Landespolizei Hamburg, 
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz. 

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 3804 m (2 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 49.14778N 9.21556E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 1829 m über dem Meeresspiegel (6000 ft MSL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

 Zurück zu Temporäre Betriebseinschränkungen