Am 16. März 2025 ist der Drohnenbetrieb wegen eines polizeilichen Einsatzes aufgrund der Untersuchung von Bombenverdachtspunkten in Osnabrück eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1296 m (0,7 NM) begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 52.26077N 8.11058E und erstreckt sich vom Boden bis 1067 m über dem Boden (3500 ft AGL).
Die Stadt Osnabrück stellt Informationen bereit unter:
https://informiert.osnabrueck.de/de/bevoelkerungsschutz/#c42220
Bitte beachten Sie die Informationen anbei: