Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Flugbeschränkung zur Fussball-Europameisterschaft der Männer 2024

Als Schutzmaßnahme anlässlich der UEFA EURO 2024 werden Flugbeschränkungsgebiete 
(ED-R) und Gebiete mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ) an den Spielstätten Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart eingerichtet.

Die folgenden Übersichten stellen eine Hilfe zur amtlichen Publikation dar.

Es gelten die offiziellen Bekanntmachungen.

Eingerichtetes Gebiet mit Radius
Bedingung
Ausgenommen für u. a.
ED-R "EM 1"
mit 3.704 m
(2 NM)
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
  • Einsatzflüge der Bundespolizei und der Polizeien der Länder
  • Flüge im Auftrag und auf Veranlassung der Polizei
  • Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz
ED-R "EM 2"
mit 5.556 m
(3 NM)
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
  • Einsatzflüge der Bundespolizei, der Polizeien der Länder, der Bundeswehr
  • Flüge im Auftrag und auf Veranlassung der Polizei, mit Genehmigung der Polizei, von Staatsluftfahrzeugen und der Bundeswehr mit Bezug zur UEFA EURO 2024, im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge
  • Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln (Wechselverfahren –Y- und Z-Flugpläne– sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen
  • Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 2 NM um die Spiestätten unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird
ED-R "EM 3"
mit 55.560 m
(30 NM)
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
  • Einsatzflüge- der Bundespolizei, der Polizeien der Länder, der Bundeswehr,
  • Flüge im Auftrag und auf Veranlassung der Polizei, mit Genehmigung der Polizei, von Staatsluftfahrzeugen und der Bundeswehr mit Bezug zur UEFA EURO 2024, im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge
  • Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln (Wechselverfahren –Y- und Z-Flugpläne– sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen,
  • Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 2 NM um die Spielstätten unter Berücksichtigung der Regelungen des § 21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120m über Grund nicht überschritten wird
TMZ/RMZ
mit 22.224 m
(12 NM)
Das Mitführen und Verwenden eines Transponders mit automatischer Höhenübermittlung und
Sprechfunkkontakt zur zugehörigen Bodenfunkstelle ist verpflichtend.
  • Flüge im Gebiet ED-R "EM 2"
  • Flüge der Bundeswehr
  • Flüge der Polizei und im Auftrag der Polizei
  • Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz
  • Ambulanzflügen
  • Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120m über Grund

Zeitlich wirksam werden grundsätzlich alle Gebiete der Stufe 1 (ED-R "EM 1") für jedes Spiel vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 an den Tagen mit Spielbegegnungen an den Spielstätten im Zeitraum von 3 Stunden vor geplantem Spielbeginn bis 4 Stunden nach Spielbeginn. 

Stufe 2 (ED-R "EM 2") und Stufe 3 (ED-R "EM 3") werden bei Bedarf von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit einem Zeitvorlauf von ca. 48 Stunden vor Aktivierung per NOTAM bekanntgemacht.

Die Mittelpunktskoordinaten der Spielstätten lauten:

Berlin
52,51472N
13,23944E
Dortmund
51,49250N
7,45194E
Düsseldorf
51,26167N
6,73306E
Frankfurt
50,06694N
8,65361E
Gelsenkirchen
51,55472N
7,06750E
Hamburg
53,58722N
9,89861E
Köln
50,93361N
6,87500E
Leipzig
51,34500N
12,34417E
München
48,22000N
11,61444E
Stuttgart48,79139N
9,23417E

Aktuelle NOTAM (Stand 24.06.2024):

D1888/24:
Aktivierung von ED-R Stuttgart 2 am 26.06.2024 von 13:00 Uhr (UTC) bis 20:00 Uhr (UTC)

D1889/24:
Aktivierung von TMZ/RMZ Stuttgart am 26.06.2024 von 13:00 Uhr (UTC) bis 20:00 Uhr (UTC)

Darüber hinaus werden bestehende Flugbeschränkungsgebiete in ihrer zeitlichen Wirksamkeit erweitert.

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH